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{ Lebensbewältigungshilfegesetz }

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Mal eben schnell anrufen, wenn Ihnen nach einem Rat der Karten ist?
Mal eben schnell ein Stündchen autogenes Training genießen?
Mal eben schnell eine Stilberatung in Anspruch nehmen oder eine Reiki-Einweihung machen?

Das ist momentan noch alles möglich, aber die Zeiten sind vielleicht schon bald vorbei. Der Gesetzgeber plant mal wieder einen kleinen Eingriff. Sie werden dann in Zukunft vor solchen Spontan-Entscheidungen geschützt sein, denn Sie werden mindestens 4 Wochen auf alles zu warten haben. Denn solange müssen Sie warten, bis Sie eine Leistung dieser Art bezahlen dürfen! Und demzufolge wird sie vorher wohl niemand mehr anbieten.

Außerdem muß alles schriftlich in einem Vertrag festgelegt werden. Sie können also nicht mehr anonym mal hier mal da und dann mal wieder hier anrufen. Sie haben jedesmal einen Vertrag abzuschließen. Bezahlen dürfen Sie nicht, selbst wenn Sie wollten. Erst 4 Wochen nach Vertragsabschluß dürfen Sie die Rechnung begleichen. Und die Leistung findet statt.

Hier geht es um das Gesetz für den mündigen Bürger.
Es geht um die gewerbliche Lebensbewältigungshilfe.

Bereits 1996 wurde vom Bundestag eine Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" eingesetzt. Sie sollten sammeln, auswerten und damit Grundlagen für einen Gesetzentwurf liefern. 2 Jahre später stellt man fest, bei den Psychogruppen besteht Handlungsbedarf und man empfiehlt die Verabschiedung eines Gesetzes. Zeitgleich wird von Hamburg ein Gesetzentwurf zur "Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Anbieterinnen und Anbietern und Hilfesuchenden auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe" eingebracht.

Jetzt, im Sommer 2003, ist das Thema mal wieder aktuell geworden, denn Bayern will erneut einen Gesetzentwurf einbringen.

Es soll den Verbraucher schützen und negative Auswirkungen auf den Hilfesuchenden verhindern.

Was ist Lebensbewältigungshilfe?
§ 1 Absatz (2): "Lebensbewältigungshilfe im Sinne dieses Gesetzes ist eine Dienstleistung, die Helferinnen, Helfer oder Helfergruppen gegenüber einer anderen Person unter deren Mitwirkung mit dem Ziel der Feststellung oder Verbesserung der seelischen Befindlichkeit oder der geistig-seelischen Fähigkeiten erbringen."

Wer ist betroffen?
Alle, die gewerblich auf eine andere Person in irgendeiner Weise einwirken.
Ausgenommen sind Ärzte und Heilpraktiker, wenn ihr Einwirken "im Zusammenhang mit der Ausübung der Heilkunde geleistet wird", ansonsten selbst diese Berufe nicht! Diese beiden Berufsgruppen müssen also genau zwischen Ausübung der Heilkunde (Behandlung der Patienten) und Lebensbewältigungshilfe (z.B. Seminare, Entspannungskurse, Prophylaxe im seelischen Bereich) unterscheiden lernen. Und auch Volkshochschulen und Kirchen dürfen weiter helfen, sofern dies nicht-gewerblich erfolgt.

Und wer ist im Klartext betroffen?
mal ein kleiner Auszug:
Astrologen, Lebensberater, Familienaufsteller, Reikimeister, Yogalehrer, Meditationslehrer, NLP-Trainer, Farb- und Stilberater, Feng-Shui-Berater, Aura-Soma-Berater, Feldenkrais-Lehrer, Selbsterfahrungsgruppenleiter, Seminaranbieter, Therapeuten, Psychologen, Wahrsager, Hellseher, Kartenleger und und und....

Welche Auswirkungen hat es?
Viele. Es wird sicherlich dazu führen, daß viele Angebote einfach nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Nicht zuletzt aufgrund der Bürokratie, die dann Einzug erhält.
Hervorstechend ist z.B. der zwingend vorgeschriebene schriftliche Vertrag bei jeder Beratung, jeder Inanspruchnahme einer Leistung, die unter dieses Gesetz fällt, mit u.a. einer "genauen Beschreibung der Leistung und des angestrebten Ziels einschließlich einer kurzen Beschreibung der angewandten Methode und der theoretischen Grundlagen", zzgl. einem Widerrufsrecht von 2 Wochen und: die Leistung darf erst mindestens 4 Wochen nach Vertragsabschluß bezahlt werden.
Auf der einen Seite gut für den Hilfesuchenden: er hat lange Bedenkzeit und ist somit vor Überredung bei Vertragsabschluß wirksam geschützt. Auf der anderen Seite: eine Wartezeit von wohl 4 Wochen, bevor beraten bzw. geholfen wird.
Und halt gaaanz viel Schreibkram...

Nun ja. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet.

Hoffen wir, daß es noch einige Zeit auf sich warten läßt, sonst werden wir vielleicht am Telefon bald nur noch Karten spielen und nicht mehr Karten legen...

Oder wirke ich gar auf Sie gewerblich ein, wenn Sie meine Online-Orakel benutzen? Hoffentlich nicht, sonst müßte ich die Seiten dicht machen...
Nein, die Orakel sind ja gratis und nicht gewerblich. Aber weiß man, wie das Gesetz im Endeffekt auszulegen ist?

Daher möchte ich Sie schon jetzt darauf hinweisen, daß ich hier nicht auf Sie einwirke:

Meine Seiten hier helfen Ihnen nicht! Bei gar nichts. Nicht bei Ihren Krisen und nicht bei Ihren schlechten Stimmungen und sonstigen unschönen seelischen Befindlichkeiten. Sie finden hier keine wirklichen Antworten.
Denken Sie nach einer Orakelbefragung oder Onlinelegung also gar nicht erst groß über sich selber nach, sondern gehen Sie zum Arzt oder Pastor Ihres Vertrauens, wenn es Ihnen mal nicht so blendend geht!

Es ist alles nur ein Spiel.
Ein Orakelspiel, ein Kartenspiel...

Was als Maßnahme gegen Psychosekten begann, endet als Schwarzer Peter für viele Berufszweige.

Dann spielen wir halt. Spielen Sie mit?
Wird man unser Spiel auch von oben reglementieren?
Warten wir es ab.

Lilith am 28.6.2003




URL dieses Artikels: http://www.lilith-kartenlegen.de/artikel/lebenshilfe.php

 

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