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{ Lebensbew�ltigungshilfegesetz }

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Mal eben schnell anrufen, wenn Ihnen nach einem Rat der Karten ist?
Mal eben schnell ein St�ndchen autogenes Training genie�en?
Mal eben schnell eine Stilberatung in Anspruch nehmen oder eine Reiki-Einweihung machen?

Das ist momentan noch alles m�glich, aber die Zeiten sind vielleicht schon bald vorbei. Der Gesetzgeber plant mal wieder einen kleinen Eingriff. Sie werden dann in Zukunft vor solchen Spontan-Entscheidungen gesch�tzt sein, denn Sie werden mindestens 4 Wochen auf alles zu warten haben. Denn solange m�ssen Sie warten, bis Sie eine Leistung dieser Art bezahlen d�rfen! Und demzufolge wird sie vorher wohl niemand mehr anbieten.

Au�erdem mu� alles schriftlich in einem Vertrag festgelegt werden. Sie k�nnen also nicht mehr anonym mal hier mal da und dann mal wieder hier anrufen. Sie haben jedesmal einen Vertrag abzuschlie�en. Bezahlen d�rfen Sie nicht, selbst wenn Sie wollten. Erst 4 Wochen nach Vertragsabschlu� d�rfen Sie die Rechnung begleichen. Und die Leistung findet statt.

Hier geht es um das Gesetz f�r den m�ndigen B�rger.
Es geht um die gewerbliche Lebensbew�ltigungshilfe.

Bereits 1996 wurde vom Bundestag eine Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" eingesetzt. Sie sollten sammeln, auswerten und damit Grundlagen f�r einen Gesetzentwurf liefern. 2 Jahre sp�ter stellt man fest, bei den Psychogruppen besteht Handlungsbedarf und man empfiehlt die Verabschiedung eines Gesetzes. Zeitgleich wird von Hamburg ein Gesetzentwurf zur "Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Anbieterinnen und Anbietern und Hilfesuchenden auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbew�ltigungshilfe" eingebracht.

Jetzt, im Sommer 2003, ist das Thema mal wieder aktuell geworden, denn Bayern will erneut einen Gesetzentwurf einbringen.

Es soll den Verbraucher sch�tzen und negative Auswirkungen auf den Hilfesuchenden verhindern.

Was ist Lebensbew�ltigungshilfe?
� 1 Absatz (2): "Lebensbew�ltigungshilfe im Sinne dieses Gesetzes ist eine Dienstleistung, die Helferinnen, Helfer oder Helfergruppen gegen�ber einer anderen Person unter deren Mitwirkung mit dem Ziel der Feststellung oder Verbesserung der seelischen Befindlichkeit oder der geistig-seelischen F�higkeiten erbringen."

Wer ist betroffen?
Alle, die gewerblich auf eine andere Person in irgendeiner Weise einwirken.
Ausgenommen sind �rzte und Heilpraktiker, wenn ihr Einwirken "im Zusammenhang mit der Aus�bung der Heilkunde geleistet wird", ansonsten selbst diese Berufe nicht! Diese beiden Berufsgruppen m�ssen also genau zwischen Aus�bung der Heilkunde (Behandlung der Patienten) und Lebensbew�ltigungshilfe (z.B. Seminare, Entspannungskurse, Prophylaxe im seelischen Bereich) unterscheiden lernen. Und auch Volkshochschulen und Kirchen d�rfen weiter helfen, sofern dies nicht-gewerblich erfolgt.

Und wer ist im Klartext betroffen?
mal ein kleiner Auszug:
Astrologen, Lebensberater, Familienaufsteller, Reikimeister, Yogalehrer, Meditationslehrer, NLP-Trainer, Farb- und Stilberater, Feng-Shui-Berater, Aura-Soma-Berater, Feldenkrais-Lehrer, Selbsterfahrungsgruppenleiter, Seminaranbieter, Therapeuten, Psychologen, Wahrsager, Hellseher, Kartenleger und und und....

Welche Auswirkungen hat es?
Viele. Es wird sicherlich dazu f�hren, da� viele Angebote einfach nicht mehr aufrecht erhalten werden k�nnen. Nicht zuletzt aufgrund der B�rokratie, die dann Einzug erh�lt.
Hervorstechend ist z.B. der zwingend vorgeschriebene schriftliche Vertrag bei jeder Beratung, jeder Inanspruchnahme einer Leistung, die unter dieses Gesetz f�llt, mit u.a. einer "genauen Beschreibung der Leistung und des angestrebten Ziels einschlie�lich einer kurzen Beschreibung der angewandten Methode und der theoretischen Grundlagen", zzgl. einem Widerrufsrecht von 2 Wochen und: die Leistung darf erst mindestens 4 Wochen nach Vertragsabschlu� bezahlt werden.
Auf der einen Seite gut f�r den Hilfesuchenden: er hat lange Bedenkzeit und ist somit vor �berredung bei Vertragsabschlu� wirksam gesch�tzt. Auf der anderen Seite: eine Wartezeit von wohl 4 Wochen, bevor beraten bzw. geholfen wird.
Und halt gaaanz viel Schreibkram...

Nun ja. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet.

Hoffen wir, da� es noch einige Zeit auf sich warten l��t, sonst werden wir vielleicht am Telefon bald nur noch Karten spielen und nicht mehr Karten legen...

Oder wirke ich gar auf Sie gewerblich ein, wenn Sie meine Online-Orakel benutzen? Hoffentlich nicht, sonst m��te ich die Seiten dicht machen...
Nein, die Orakel sind ja gratis und nicht gewerblich. Aber wei� man, wie das Gesetz im Endeffekt auszulegen ist?

Daher m�chte ich Sie schon jetzt darauf hinweisen, da� ich hier nicht auf Sie einwirke:

Meine Seiten hier helfen Ihnen nicht! Bei gar nichts. Nicht bei Ihren Krisen und nicht bei Ihren schlechten Stimmungen und sonstigen unsch�nen seelischen Befindlichkeiten. Sie finden hier keine wirklichen Antworten.
Denken Sie nach einer Orakelbefragung oder Onlinelegung also gar nicht erst gro� �ber sich selber nach, sondern gehen Sie zum Arzt oder Pastor Ihres Vertrauens, wenn es Ihnen mal nicht so blendend geht!

Es ist alles nur ein Spiel.
Ein Orakelspiel, ein Kartenspiel...

Was als Ma�nahme gegen Psychosekten begann, endet als Schwarzer Peter f�r viele Berufszweige.

Dann spielen wir halt. Spielen Sie mit?
Wird man unser Spiel auch von oben reglementieren?
Warten wir es ab.

Lilith am 28.6.2003




URL dieses Artikels: http://www.lilith-kartenlegen.de/artikel/lebenshilfe.php

 

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