Abgeschickt von ines am 05 Juni, 2001 um 14:47:58:
Antwort auf: lilith, du hast in vielem sicher recht von ines am 04 Juni, 2001 um 23:31:37:
Es sollte nicht Arbeitsamt, sondern Jugendamt heißen.
Bei uns ist es so, wenn nachgewiesen werden kann, daß es absolut keinen Kontakt zwischen Vater und Kind gab - dann hat eben das Kind das Nachschauen. Die Zeit, die wird bei den Unterlagen nicht angegeben, aber ich nehme an, daß zumindest ein paar Jahre Kontakt notwendig sind. - Ich hab nicht einmal ein Foto vom Papa, geschweige denn eins mit Vater und Sohn ...
Ines