Abgeschickt von Ines am 04 Juni, 2001 um 14:28:24:
Antwort auf: Re: mal ohne Karten eine Bemerkung von Lilith am 04 Juni, 2001 um 00:15:01:
Hallo Lilith!
Danke für Ihre Stellungnahme. - Ich war am Jugendamt. Das ist alles ein bißchen kompliziert. In Österreich werden erbrechtsmäßig die uneheleichen Kind mit den ehelichen gleichgestellt. Allerdings nur, wenn ein Kontakt zum Kind nachgewiesen werden kann, ansonsten wird ihr Anteil auf 25 % gekürzt. Ich glaube, daß alles auch ein bißchen damit zusammenhängt. Die Lebensgefährtin hat ihm aus diesem Grund gebenten, jeglichen Kontakt mit dem Kind abzubrechen. Der Mann ist relativ gutmütig, er hat zwar eine eigene Meinung, aber die zu vertreten, das funktioniert im Betrieb, nicht im Privatleben (er ist ein großer Feigling). Er hängt sehr an seinem Eigenheim und ich vermute, das Kind zu verstoßen, das war der Preis dafür.
Mir hat er im August 99 gesagt, wenn das alles 1 Jahr früher passiert wäre, dann wäre es für ihn keine Frage gewesen zum Kind zu stehen. - Bei den ganzen Streitereien hab ich schon auch Fehler gemacht, einer allein hat nie Schuld, nur, ich wollte - schon als ich schwanger war - wegziehen, irgendwohin wo mich niemand kennt. Er hat es mir ausgeredet, so dachte ich, daß ihm das Kind doch nicht gleichgültig ist. - Ja und dann das heutige Ergebnis. Wäre es anders nicht einfacher gewesen? - Weh getan hätte es auch - aber uns beiden wäre vieles erspart geblieben, und wenn ich an die heutige Situation denke, ganz besonders dem Kind.
Gruß
Ines